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Öffentliche Bekanntmachungen

öffentliche Bekanntmachungen zu Wahlen

Öffentliche Bekanntmachungen Allgemein

Einwohnerversammlungen 2025

Termine für das Jahr 2025

  • Stadt Bad Berka: Dienstag, 11.02.2025, 18:00 Uhr,
    im Zeughaussaal Bad Berka (Zeughausplatz 11, 99438 Bad Berka
  • Ortsteil Tannroda: Donnerstag, 13.02.2025, 18:00 Uhr,
    im Bürgerhaus Tannroda (Lindenberg 2, 99438 Bad Berka OT Tannroda)
  • Ortsteil Tiefengruben: Dienstag, 25.02.2025, 18:00 Uhr,
  • im Bürgerhaus Tiefengruben (Dorfstraße 59, 99438 Bad Berka OT Tiefengruben)
  • Ortsteil Bergern: Dienstag, 11.03.2025, 18:00 Uhr, 
    im Gemeindehaus Bergern (Ferdinand-Staatz-Straße 13, 99438 Bad Berka OT Bergern)
  • Ortsteil Schoppendorf: Donnerstag, 13.03.2025, 18:00 Uhr,
    im Gemeindehaus Schoppendorf (Hinter Weitzels Garten 2, 99438 Bad Berka OT Schoppendorf)
  • Ortsteil Meckfeld: Dienstag, 18.03.2025, 18:00 Uhr, 
  • im Gemeindehaus Meckfeld (Im Dorfe 14, 99438 Bad Berka OT Meckfeld)
  • Ortsteil Gutendorf: Dienstag, 20.03.2025, 18:00 Uhr,
    im Kulturhaus Gutendorf (Gutendorfer Straße 24, 99438 Bad Berka OT Gutendorf)
  • Ortsteil München: Dienstag, 25.03.2025, 18:00 Uhr

Außensprechstunde der Betreuungsbehörde im Jahr 2025

Termine:

  • 21.01.2025
  • 25.03.2025
  • 27.05.2025
  • 01.07.2025
  • 23.09.2025
  • 25.11.2025

Es wird darum gebeten, sich für die Termine anzumelden.

Bei körperlichen Einschränkungen sind Hausbesuche möglich. Bitte hierfür Termine vereinbaren.

 

Informationen zur Vorsorgevollmacht und zur gesetzlichen / rechtlichen Betreuung:

Mit der Vorsorgevollmacht können Sie vorsorglich einen Vertreter bevollmächtigen, der Ihre Angelegenheiten besorgen und für Sie entscheiden kann, falls Sie infolge eines plötzlichen Unfalls, einer Krankheit oder eines allmählichen Nachlassens der geistigen Kräfte dazu nicht mehr oder nur noch teilweise in der Lage sind. Dabei können Sie im Einzelnen festlegen, auf welche Bereiche sich diese Vollmacht erstrecken soll.

Damit wird eine gerichtliche Bestellung Ihrer Vertrauensperson als Betreuer nicht erforderlich (Ausnahme: ein bestimmter erforderlich werdender Bereich ist nicht von der Vollmacht erfasst).

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Mit einer solchen können Sie verfügen, W E R im Falle Ihrer eigenen Unfähigkeit zur Regelung bestimmter Angelegenheiten Ihr gerichtlich bestellter Betreuer werden soll. Eine Betreuungsverfügung ist in der Praxis dann angebracht, wenn man keine Vollmacht erteilen will.

Die Betreuungsbehörde führt regelmäßige Außensprechstunden in Bad Berka durch. Hier können Sie die Unterschrift oder das Handzeichen d. Vollmachtgebers/-in gegen eine Gebühr von 10,00 Euro beglaubigen lassen.

Außensprechstunde der Betreuungsbehörde in der Stadtverwaltung Bad Berka:

Am Markt 10, 99438 Bad Berka (Rathaussaal)

Uhrzeit: 09:30 - 12:00 Uhr

 

Ansprechpartnerin und Terminvereinbarung:

Betreuungsbehörde Weimarer Land

Bahnhofstraße 28 in 99510 Apolda

Frau Kirschbach

Telefon: 03644 540733
E-Mail:   post.sozialamt[at]weimarerland[dot]de

 

Allgemeinverfügungen des Landkreises Weimarer Land

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Weimarer Land

Rettungsleitstelle in Apolda bei einem tot aufgefundenen Wildschwein bzw. Wild: 03644/50 000

Beitragssatzung der Thüringer Tierseuchenkasse ab 01.01.2023

Aktuelle Informationen zum Corona-Virus des Landratsamtes Weimarer Landes

Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 (ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnV0)

Die aktuelle Verordnung des Landes Thüringen finden Sie unter

TMASGFF: Rechtsgrundlage

Thüringer Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Fließgewässers Ilm