Öffentliche Bekanntmachungen
öffentliche Bekanntmachungen zu Wahlen
Öffentliche Bekanntmachungen Allgemein
Einwohnerversammlungen 2025
Termine für das Jahr 2025
- Stadt Bad Berka: Dienstag, 11.02.2025, 18:00 Uhr,
im Zeughaussaal Bad Berka (Zeughausplatz 11, 99438 Bad Berka - Ortsteil Tannroda: Donnerstag, 13.02.2025, 18:00 Uhr,
im Bürgerhaus Tannroda (Lindenberg 2, 99438 Bad Berka OT Tannroda) - Ortsteil Tiefengruben: Dienstag, 25.02.2025, 18:00 Uhr,
- im Bürgerhaus Tiefengruben (Dorfstraße 59, 99438 Bad Berka OT Tiefengruben)
- Ortsteil Bergern: Dienstag, 11.03.2025, 18:00 Uhr,
im Gemeindehaus Bergern (Ferdinand-Staatz-Straße 13, 99438 Bad Berka OT Bergern) - Ortsteil Schoppendorf: Donnerstag, 13.03.2025, 18:00 Uhr,
im Gemeindehaus Schoppendorf (Hinter Weitzels Garten 2, 99438 Bad Berka OT Schoppendorf) - Ortsteil Meckfeld: Dienstag, 18.03.2025, 18:00 Uhr,
- im Gemeindehaus Meckfeld (Im Dorfe 14, 99438 Bad Berka OT Meckfeld)
- Ortsteil Gutendorf: Dienstag, 20.03.2025, 18:00 Uhr,
im Kulturhaus Gutendorf (Gutendorfer Straße 24, 99438 Bad Berka OT Gutendorf) - Ortsteil München: Dienstag, 25.03.2025, 18:00 Uhr
Außensprechstunde der Betreuungsbehörde im Jahr 2025
Termine:
- 21.01.2025
- 25.03.2025
- 27.05.2025
- 01.07.2025
- 23.09.2025
- 25.11.2025
Es wird darum gebeten, sich für die Termine anzumelden.
Bei körperlichen Einschränkungen sind Hausbesuche möglich. Bitte hierfür Termine vereinbaren.
Informationen zur Vorsorgevollmacht und zur gesetzlichen / rechtlichen Betreuung:
Mit der Vorsorgevollmacht können Sie vorsorglich einen Vertreter bevollmächtigen, der Ihre Angelegenheiten besorgen und für Sie entscheiden kann, falls Sie infolge eines plötzlichen Unfalls, einer Krankheit oder eines allmählichen Nachlassens der geistigen Kräfte dazu nicht mehr oder nur noch teilweise in der Lage sind. Dabei können Sie im Einzelnen festlegen, auf welche Bereiche sich diese Vollmacht erstrecken soll.
Damit wird eine gerichtliche Bestellung Ihrer Vertrauensperson als Betreuer nicht erforderlich (Ausnahme: ein bestimmter erforderlich werdender Bereich ist nicht von der Vollmacht erfasst).
Was ist eine Betreuungsverfügung?
Mit einer solchen können Sie verfügen, W E R im Falle Ihrer eigenen Unfähigkeit zur Regelung bestimmter Angelegenheiten Ihr gerichtlich bestellter Betreuer werden soll. Eine Betreuungsverfügung ist in der Praxis dann angebracht, wenn man keine Vollmacht erteilen will.
Die Betreuungsbehörde führt regelmäßige Außensprechstunden in Bad Berka durch. Hier können Sie die Unterschrift oder das Handzeichen d. Vollmachtgebers/-in gegen eine Gebühr von 10,00 Euro beglaubigen lassen.
Außensprechstunde der Betreuungsbehörde in der Stadtverwaltung Bad Berka:
Am Markt 10, 99438 Bad Berka (Rathaussaal)
Uhrzeit: 09:30 - 12:00 Uhr
Ansprechpartnerin und Terminvereinbarung:
Betreuungsbehörde Weimarer Land
Bahnhofstraße 28 in 99510 Apolda
Frau Kirschbach
Telefon: 03644 540733
E-Mail: post.sozialamt[at]weimarerland[dot]de
Allgemeinverfügungen des Landkreises Weimarer Land
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Weimarer Land
Rettungsleitstelle in Apolda bei einem tot aufgefundenen Wildschwein bzw. Wild: 03644/50 000
Beitragssatzung der Thüringer Tierseuchenkasse ab 01.01.2023
Aktuelle Informationen zum Corona-Virus des Landratsamtes Weimarer Landes
Informationen finden Sie unter
Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 (ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnV0)
Die aktuelle Verordnung des Landes Thüringen finden Sie unter
Thüringer Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Fließgewässers Ilm