Bauleitplanung

Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Tiefengruben 27.04.2017


Mit dem Flurbereinigungsbeschluss des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha vom 30.11.2016 ist gemäß § 16 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2835), die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Tiefengruben als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden.

Für die Teilnehmergemeinschaft ist ein aus mehreren Mitgliedern bestehender Vorstand zu wählen. Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das Vertrauen der Teilnehmer besitzen.
Hiermit werden die Teilnehmer (Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte sowie die Eigentümer von selbstständigem Gebäude- und Anlageneigentum) am Flurbereinigungsverfahren zu einer Teilnehmerversammlung zur

WAHL DES VORSTANDES eingeladen, die am Donnerstag, dem 27.04.2017, 18:00 Uhr im Zeughaussaal Bad Berka, Zeughausplatz 11 in 99438 Bad Berka
stattfindet.

Das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung bestimmt gemäß § 21 Abs. 1 FlurbG die Zahl der Mitglieder des Vorstandes in der Teilnehmerversammlung.
Für jedes Mitglied des Vorstandes ist ein Stellvertreter zu wählen. Die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme. Bevollmächtigte haben sich im Wahltermin durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten.
Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein neuer Wahltermin keinen Erfolg verspricht, kann das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.

Gotha, den 09.03.2017
gez. Hartmann
Stellvertretender Amtsleiter
Amt für Landesentwicklung und
Flurneuordnung Gotha

 

Flurbereinigungsbeschluss 30.11.2016

Für das Flurbereinigungsverfahren wurde am 30.11.2016 der Flurbereinigungsbeschluss durch das Amt für Flurneuordnung und Landentwicklung Gotha gefasst.

Flurbereinigungsbeschluss

Gebietsübersichtskarte

 

Aufklärungsversammlung 24.11.2016

Am 24.11.2016 fand die sogenannte Aufklärungsversammlung für das Flurbereinigungsverfahren Tiefengruben im Zeughaus statt.

Mit der Aufklärungsversammlung werden vor Anordnung der Flurbereinigung die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer in geeigneter Weise eingehend über das geplante Flurbereinigungsverfahren, einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten, aufgeklärt.

Den Vortrag der Aufklärungsversammlung finden Sie hier. (pdf, 4 MB)

 

Stadtratsbeschluss 07.04.2014

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 07.04.2014 beschlossen, ein Flurneuordnungsverfahren für den Speicher Tiefengruben zu beantragen und die Flächen des Staus Tiefengruben damit zu einer Immobilie zu vereinigen und langfristig zu bewirtschaften.

Der Speicher Tiefengruben ist für den Hochwasserschutz der Stadt Bad Berka eine wichtige Anlage, deren Funktionsfähigkeit im Prinzip ggf. auch unter anderen technischen Lösungen langfristig gesichert werden soll. Die aktuell nach Wasserrecht Stauberechtigte trägt im Moment nahezu die vollständige Last und das vollständige Risiko des Betriebes dieses Staus. Diesen wirtschaftlichen Aufwendungen steht im Moment für die Stauberechtigte kein adäquater Nutzen gegenüber. Aufgrund der Anzahl der Eigentümer der Wasserflächenflurstücke und Flurstücke unter dem Dammbauwerk ist eine Verwaltung und Bewirtschaftung erschwert.

 

 

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